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"Wer wir sind" – SIHK, die Selbstverwaltung der Wirtschaft

Wir leben in einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Zu den Kennzeichen einer solchen Ordnung gehören die demokratischen Prinzipien der Subsidiarität und der Selbstverwaltung. Als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft übernehmen Industrie- und Handelskammern unabhängig und eigenverantwortlich wichtige Aufgaben in unserem Staat.

Dabei wirken die IHKs in doppelter Hinsicht freiheitsfördernd. Sie begrenzen zum einen die staatliche Zuständigkeit und mobilisieren die Eigenverantwortlichkeit von Betroffenen. Mit der gesetzlichen Verpflichtung zum abwägenden Urteil und zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses wirken sie ausgleichend zwischen den Einzelinteressen in einer Region.

Der Staat hat die IHKs mit folgenden drei Aufgabenblöcken betraut:

Öffentliche, vom Staat übertragene Aufgaben:
Der Staat hat den IHKs mehr als 70 öffentliche Aufgaben delegiert. Würden diese nicht mehr von den IHKs erledigt, müsste der Staat sie bestehenden oder neu zu schaffenden Behörden übertragen.

Vertretung der Gesamtinteressen:
Die IHKs beraten Staat und Kommunen in Wirtschaftsfragen. Da alle gewerblichen Betriebe per Gesetz Mitglieder sind, artikulieren die IHKs als einzige Einrichtungen gegenüber Politik und Verwaltung die Gesamtinteressen der Wirtschaft, die nicht am Nutzen Einzelner oder bestimmter Gruppen orientiert sind.

Einzelberatungen und Dienstleistungen:
Der Staat weiß: Die Wirtschaft kennt die Themen, die den Betrieben auf den Nägeln brennen, am besten. Deshalb macht es Sinn, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch Einzelberatungen und Dienstleistungen auch in deren Hände zu legen.

Die IHKs sind Teil der IHK-Organisation mit 81 Industrie- und Handelskammern in Deutschland, 120 Auslandshandelskammern in 80 Ländern und der Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin/Brüssel.

Die SIHK wurde im Jahr 1844 gegründet. Ihr Bezirk umfasst die kreisfreie Stadt Hagen, den Märkischen Kreis und den Ennepe-Ruhr-Kreis ohne die Städte Witten und Hattingen. Um die Unternehmen im Kammerbezirk unmittelbar und ortsnah betreuen zu können, gibt es neben der Hauptgeschäftsstelle in Hagen Geschäftsstellen in Iserlohn, Lüdenscheid und Schwelm.

Jeder Gewerbetreibende aus den Gewerbezweigen Industrie und Handel, Verkehr, Banken, Versicherungen und Dienstleistung gehört der SIHK als Pflichtmitglied an. Insgesamt sind dies zur Zeit ca. 40.000 Betriebe. Die SIHK kann ihre Aufgabe, das wirtschaftliche Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden ihres Bezirkes objektiv und unabhängig von Einzelinteressen wahrzunehmen, nur bei Kammerzugehörigkeit sämtlicher Unternehmen erfüllen. Die Aufgaben der Kammer werden entscheidend durch das ehrenamtliche Engagement der Unternehmer geprägt und aktiv mitgestaltet.

Nähere Informationen zum gesamten Angebot der SIHK zu Hagen stehen im Internet unter » www.hagen.ihk.de

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